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Jugend
Therapie mit Kindern & Jugendlichen
11. März 2020

Eltern- und Familienberatung & Scheidung § 95

Elternberatung

Vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1 a AußStrG

Seit 1. Februar 2013 sind Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dem Gericht gegenüber einen Nachweis zu erbringen, dass sie sich mit einer fachlich anerkannten Beratungsperson mit den Folgen der Scheidung auf ihre minderjährigen Kinder auseinandergesetzt haben. Ziel der Elternberatung ist, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, wie Scheidung von Kindern emotional erlebt wird und wie die Trennung gestaltet werden kann, damit das Leid der Kinder gemildert wird und Entwicklungschancen optimiert werden.
Es sind sowohl Einzelberatungen als auch Eltern/Paarberatungen möglich.

Tarif:

  • 60,00 Euro für eine Einzelberatung (50 Minuten)
  • 70,00 Euro für eine Eltern/Paarberatung (50 Minuten)

Nähere Informationen entnehmen Sie der Webseite:

www.kinderrechte.gv.at/beratung

Kontakt

Der direkte Draht